Kurse & Services
Ob Einstieg, Wiedererlangung der Fahreignung oder besondere Anforderungen: Auf dieser Seite findest du eine Übersicht über unsere Kurse und Services. Dazu gehören unter anderem Sehtests und Fahrschulungen ebenso wie spezialisierte Angebote zur Behindertenausbildung und zur MPU-Vorbereitung. Alle Leistungen sind darauf ausgerichtet, dich fachlich fundiert, individuell und verlässlich auf deinem Weg zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr zu unterstützen.
Unsere Kurse
Erste Hilfe / Sehtest
Unsere Kurse sind auch von der BG anerkannt!
Wir bieten diesen Kurs alle zwei Wochen samstags in unserer Fahrschule an. Der Kurs ist Voraussetzung um eine Fahrerlaubnis zu beantragen.
Gesetzliche Änderung des Umfangs auf 9 Unterrichtseinheiten! Alle 2 Wochen von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Bitte fragt im Büro nach wann der nächste Erste Hilfe Kurs stattfindet.
Kursinhalte:
- Auffinden einer Person
- Kontrolle der Vitalfunktionen
- Absichern der Unfallstelle
- Absetzen des Notrufs
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Schock
- Schlaganfall
- Wunden
- Verbrennungen
- Knochenbrüche
- Vergiftungen
- Verkehrsunfall
Dauer: 9 Unterrichtseinheiten á 45 Min.
Kosten: 50,00 €
Zusätzlich kann bei uns der Sehtest gemacht werden! Kosten: 10,00 €.
Fahrerschulung B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Die Klasse B96 berechtigt dazu, Kombinationen von 3501 kg bis 4250 kg zu fahren, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse über 750 kg hat.
Der Umfang der theoretischen Schulung umfasst mindestens 2,5 Stunden á 60 Min.
Auf die praktischen/ fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 4,5 Stunden á 60 Min.
Die Fahrerschulung kann sich über einen oder mehrere Tage erstrecken.
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B (auch BF17)
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden á 60 Min. vorgeschrieben.
Fahrerschulung B196
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Aufstieg auf die Klasse A2 ist nicht möglich.
Nach Abschluss der Fahrerschulung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b FeV .
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Der Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR Staat kann Berücksichtigung finden. Die Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde vollzogen.
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalters von 25 Jahren erreicht hat.
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt.
- zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegt.
Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs. 2 BKrFQG (LKW)
Mindestalter
C1/C1E: 18 Jahre / 21 Jahre / 18 Jahre (bei 3-jähriger Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
Lehrgangsdauer
- 140 Stunden je 60 Minuten
- Davon 130 Stunden theoretische Ausbildung
- 10 Stunden praktische Ausbildung
Inhalt
richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umwelt, Dienstleistung Logistik
Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs. 2 BKrFQG (Bus)
Mindestalter
D1/D1E: 21 Jahre
18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50 Kilometer im Inland)
D/DE: 24 Jahre; 23 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation;
21 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50 Kilometer im Inland
20 Jahre mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrkraft und Fahrbetrieb; 18 Jahre mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50 Kilometer im Inland
Lehrgangsdauer
- 140 Stunden je 60 Minuten
- davon 130 Stunden theoretische Ausbildung
- 10 Stunden praktische Ausbildung
Inhalt
richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umwelt, Dienstleistung, Logistik
Fortbildung für Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb (Module)
Bus- und Lkw-Fahrer müssen eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren nachweisen, wobei diese in mehrere Einheiten zu mindestens 7 Stunden á 60 min zulässig ist.
§ 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz besagt, dass die erste Fortbildung fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifizierung oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen ist. (Ablaufdatum Spalte 12 auf dem Führerschein) Die Fortbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.
Dauer: 1-tägig oder 5-Tages-Lehrgang
Kenntnisbereiche allgemein
- Kinematische Kette
- Bremsanlage
- Energie und Umwelt
- Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
- Risiken im Straßenverkehr
- Kriminalität und Notfälle
- Gesundheit und Ernährung
- Unternehmensbild in der Öffentlichkeit
Kenntnisbereiche Güterverkehr
- Ladungssicherung LKW
- Vorschriften für den Güterverkehr
- Marktordnung im Güterverkehr
Kenntnisbereiche Personenverkehr
- Sicherheit der Fahrgäste
- Ladungssicherung Bus
- Vorschriften für den Personenverkehr
- Marktordnung im Personenverkehr

Unsere Öffnungszeiten
Montags: 11:00 Uhr - 18:30 Uhr
Dienstag 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 11:00 Uhr - 18:30 Uhr
Donnerstag 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr -13:00 Uhr
Unsere Services
Mobilität im Wandel
In den vergangenen Jahren hat sich die Mobilität stark verändert – und die Fahrschule G. Dunkel zieht konsequent mit. Bereits seit über drei Jahren gehören zwei vollelektrische Fahrzeuge und zwei Hybridmodelle zur Flotte. Seit 2026 erhält das digitale Training weiteren Schub: Ein zweiter Fahrsimulator wird in Betrieb genommen, der besonders Fahranfängern mehr Sicherheit vermittelt, bevor es auf die Straße geht. Das simulierte Training hilft zudem, Abläufe zu verinnerlichen und Lernphasen individueller zu gestalten.
Schulungsräume
Die Fortbildung findet in modernen Schulungsräumlichkeiten statt, die eine angenehme und entspannte Atmosphäre fördern.
Wir werden mit den neusten Unterrichtsmaterialien des Degener Verlages unterstützt, so dass wir immer auf dem neusten Stand sind.
Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Behindertenausbildung
Die Fahrschule G. Dunkel bietet eine spezialisierte Ausbildung für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die den Erwerb eines Führerscheins ermöglichen soll. Die Ausbildungsfahrzeuge können individuell und bedarfsgerecht umgerüstet werden, abgestimmt auf die jeweilige körperliche Voraussetzung. Ziel ist eine sichere, realistische und selbstbestimmte Teilnahme am Straßenverkehr.
Fahreignungsseminar (FES) und MPU
Das Fahreignungsseminar (FES) ermöglicht den Abbau eines Punktes im Fahreignungsregister, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schulung kombiniert verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Inhalte und zielt auf eine nachhaltige Verhaltensänderung im Straßenverkehr ab. Ziel ist dabei die nachweisliche Verbesserung der Fahreignung.
Eine qualifizierte MPU-Vorbereitung setzt an den individuellen Ursachen der Auffälligkeit an und bereitet gezielt auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Sie vermittelt nicht nur Wissen über den Ablauf der MPU, sondern unterstützt eine ehrliche und nachvollziehbare Aufarbeitung des eigenen Verhaltens.
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Mehr InformationenKontakt
Fahrschule G. Dunkel
Frenzenstraße 5
50374 Erftstadt-Lechenich
Telefon: +49 (0) 22 35 – 7 33 05
E-Mail: info@verkehrsfachschule-dunkel.de
