Unsere
Ausbildungsklassen
Welcher Führerschein passt zu Dir?
Bevorzugst Du zwei Räder oder vier?
Die Fahrschule G. Dunkel in Erftstadt bietet Dir eine umfassende Ausbildung in allen gängigen Führerscheinklassen. Verschaffe Dir einen Überblick über unsere Ausbildungsangebote und wähle die Klasse, die zu Deinen Zielen und Deinem Alltag passt.
Damit Deine Ausbildung fachlich sinnvoll, effizient und sicher erfolgt, nehmen wir uns Zeit für eine persönliche und unverbindliche Beratung. So klären wir im Vorfeld, welche Ausbildungsform für Dich wirklich geeignet ist.
Du weißt von Anfang an, was Dich erwartet – transparent, realistisch und individuell abgestimmt.
EU - Fahrerlaubnisklassen im Überblick
Klasse: A1, A2, A

Mofa
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Mofa & zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 Jahre
Hubraum: max. 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: max. 25 km/h

AM
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Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug
Mindestalter: 15 Jahre (in NRW)
Hubraum ≤ 50 ccm
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h
maximale Nenndauerleistung: 4 KW (Elektromotor)
ohne Beiwagen

A1
Motorrad
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Mindestalter 18 Jahre
Hubraum bis zu 125 ccm,
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

A2
Motorrad
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Mindestalter 18 Jahre
Motorräder mit einer
– Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Krafträder (auch mit Beiwagen)
– mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
– die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

A
Motorrad
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Mindestalter: 24 Jahre
Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahre Besitz A2
Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige KFZ
dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW u. dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm
bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse: B78, B197,B , B 96, BE

B78
PKW (Automatik)
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Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
Die Schlüsselzahl 78 im Führerschein (Klasse B) beschränkt die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe. Ausbildung und Prüfung erfolgten auf einem Automatikfahrzeug. Das Fahren von Schaltwagen ist verboten, sofern nicht auf die Schlüsselzahl 197 umgeschrieben wird.

B197
PKW
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Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
Durch 10 Fahrstunden (je 45 Min.) auf einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule kann die Beschränkung 78 durch die Schlüsselzahl B197 ersetzt werden, welche das Fahren von Schaltwagen und Automatik erlaubt.

B
PKW
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Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

B96
PKW (Anhänger)
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGm. bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4 250 kg nicht übersteigt.

BE
PKW (Anhänger)
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Klasse: C1, C1E, C, CE

C1
LKW
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Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1E
LKW
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Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt,

C
LKW
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Mindestalter: 21 Jahre
Mindestalter 18 Jahre bei dreijähriger Berufsausbildung zum Kraftfahrer
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen
KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

CE
LKW
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Mindestalter: 21 Jahre
Mindestalter 18 Jahre bei dreijähriger Berufsausbildung zum Kraftfahrer
Der Erwerb der Klasse CE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Klasse: D1, D1E, D, DE

D1
Bus
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Mindestalter: 21 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50 km/h im Inland)
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1E
Bus
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Mindestalter: 21 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre (Fahrten im Linienverkehr bis 50 km/h im Inland)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

D
Bus
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Mindestalter: 24 Jahre
Mindestalter: 23 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation)
Mindestalter: 21 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)
Mindestalter: 20 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb)
Mindestalter: 18 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

DE
Bus
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Mindestalter: 24 Jahre
Mindestalter: 23 Jahre (mit beschleunigter Grundqualifikation)
Mindestalter: 21 Jahre (mit beschleuniger Grundqualifikation und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)
Mindestalter: 20 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb)
Mindestalter: 18 Jahre (mit 3-jähriger Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Fahrten im Linienverkehr bis 50km im Inland)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.Kraftfahrzeuge die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse: L,T

L
Zugmaschine
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Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

T
Zugmashine
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Mindestalter: 16 Jahre (Zugmaschinen mit max. 40km/h)
Mindestalter: 18 Jahre (Zugmaschinen mit max. 60km/h)
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Unsere Öffnungszeiten
Montags: 11:00 Uhr - 18:30 Uhr
Dienstag 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 11:00 Uhr - 18:30 Uhr
Donnerstag 11:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr -13:00 Uhr
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Mehr InformationenKontakt
Fahrschule G. Dunkel
Frenzenstraße 5
50374 Erftstadt-Lechenich
Telefon: +49 (0) 22 35 – 7 33 05
E-Mail: info@verkehrsfachschule-dunkel.de
